Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beförderungs- und
Dienstleistungsverträge zwischen
Go Taxi Aachen, Inhaber Ilker Akar, Adalbertsteinweg 208, 52066 Aachen
(nachfolgend „wir“ oder „Unternehmer“)
und dem Auftraggeber bzw. Fahrgast (nachfolgend „Kunde“).
(2) Diese AGB gelten für Fahrten, die über unsere Website, telefonisch, per WhatsApp oder per
E-Mail vorbestellt werden. Für Fahrten im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, die spontan am Taxistand
oder durch Heranwinken zustande kommen, gelten vorrangig die Vorschriften des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im
Personenverkehr (BOKraft) sowie die behördlich festgesetzte Taxitarifordnung.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben
ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Leistungen
(1) Wir erbringen Personenbeförderungsleistungen im Verkehr mit Taxen und/oder Mietwagen nach
Maßgabe unserer Genehmigung gemäß § 2 PBefG. Hierzu gehören insbesondere Taxifahrten,
Flughafen- und Bahnhofstransfers, Krankenfahrten, Fahrten mit Großraumfahrzeugen sowie
Chauffeurdienste. Daneben führen wir Kurier- und Botenfahrten durch.
(2) Im Taxiverkehr gilt das behördlich festgesetzte Beförderungsentgelt. Im
Mietwagenverkehr dürfen Fahrten nur nach vorheriger Bestellung am Betriebssitz
ausgeführt werden; nach Ausführung des Auftrags muss das Fahrzeug unverzüglich zum Betriebssitz
zurückkehren, sofern nicht zuvor ein neuer Auftrag eingegangen ist (§ 49 Abs. 4 PBefG).
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Mit dem Absenden des Buchungsformulars, einer telefonischen Bestellung oder einer Bestellung
per WhatsApp oder E-Mail gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines
Beförderungsvertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Buchung ausdrücklich bestätigen (per Telefon,
E-Mail, WhatsApp oder SMS) oder wenn wir mit der Ausführung der Fahrt beginnen. Eine automatisch
erzeugte Eingangsbestätigung des Formulars stellt noch keine Annahme dar.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung vollständige und zutreffende Angaben zu machen,
insbesondere zu Abholadresse, Zieladresse, Abholzeitpunkt, Personenzahl sowie zu Besonderheiten
wie umfangreichem Gepäck, Kindersitzbedarf, Rollstuhl oder der Mitnahme von Tieren. Fehlerhafte
Angaben können zu Verzögerungen oder zur Nichtdurchführbarkeit der Fahrt führen.
§ 4 Beförderungspflicht und Beförderungsausschluss
(1) Im Taxiverkehr besteht innerhalb des Pflichtfahrgebiets eine Beförderungspflicht nach § 22
PBefG, soweit die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Fahrzeugen möglich und zumutbar ist.
(2) Von der Beförderung ausgeschlossen sind nach Maßgabe des § 15 BOKraft insbesondere Personen,
die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder für andere Fahrgäste darstellen.
Wir sind ferner berechtigt, die Beförderung abzulehnen oder abzubrechen, wenn
- der Kunde erheblich alkoholisiert ist oder unter dem Einfluss berauschender Mittel steht und
eine Gefährdung oder erhebliche Verunreinigung zu befürchten ist, - der Kunde Fahrer oder Mitfahrende bedroht, beleidigt oder tätlich angreift,
- die Personenzahl die zugelassene Sitzplatzzahl übersteigt,
- gefährliche, verbotene oder nicht ordnungsgemäß verpackte Gegenstände mitgeführt werden
sollen, - die Durchführung der Fahrt aus rechtlichen Gründen oder wegen Unbefahrbarkeit der Strecke
unmöglich ist.
(3) Wird die Fahrt aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund abgebrochen, bleibt der Anspruch auf
das bis dahin angefallene Entgelt bestehen.
§ 5 Beförderungsentgelte
(1) Im Taxiverkehr richtet sich das Entgelt innerhalb des Pflichtfahrgebiets ausschließlich nach
der jeweils geltenden, behördlich festgesetzten Taxitarifordnung. Maßgeblich ist die Anzeige des
geeichten Taxameters.
(2) Für Fahrten, die über das Pflichtfahrgebiet hinausführen, sowie im Mietwagenverkehr kann das
Entgelt gemäß § 51 Abs. 2 PBefG frei vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung – insbesondere
ein Festpreis – ist vor Fahrtantritt zu treffen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt für die
gesamte Strecke der Taxitarif.
(3) Bei Festpreisen sind Mehrkosten durch nachträglich vom Kunden veranlasste Änderungen
(zusätzliche Halte, Streckenänderung, zusätzliche Wartezeit, weitere Personen) gesondert zu
vergüten. Umwege infolge von Sperrungen, Staus oder behördlichen Anordnungen gehen nicht zu Lasten
des Kunden, soweit ein vereinbarter Festpreis besteht.
(4) Für Kurier- und Botenfahrten sowie Chauffeurdienste gelten die individuell vereinbarten
Preise. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 6 Zahlung
(1) Das Entgelt ist grundsätzlich unmittelbar nach Beendigung der Fahrt fällig. Die Zahlung ist
bar oder – soweit im Fahrzeug angeboten – bargeldlos möglich. Der Kunde soll eine bargeldlose
Zahlung bereits bei der Bestellung angeben.
(2) Fällt ein bargeldloses Zahlungssystem technisch aus, ist der Kunde zur Barzahlung
verpflichtet.
(3) Rechnungszahlung ist nur nach gesonderter Vereinbarung möglich. Rechnungen sind ohne Abzug
innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zu zahlen.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 7 Vorbestellung, Wartezeit und Stornierung
(1) Bei Vorbestellungen bemühen wir uns, das Fahrzeug pünktlich bereitzustellen. Geringfügige
Abweichungen durch Verkehrslage, Witterung oder höhere Gewalt bleiben vorbehalten.
(2) Der Kunde hat sich zum vereinbarten Zeitpunkt an der vereinbarten Abholstelle bereitzuhalten.
Nach Eintreffen des Fahrzeugs gewähren wir eine kostenfreie Wartezeit von 5 Minuten; bei
Flughafen- und Bahnhofstransfers beträgt die kostenfreie Wartezeit 30 Minuten ab der tatsächlichen
Ankunftszeit. Darüber hinausgehende Wartezeit wird nach dem geltenden Tarif berechnet.
(3) Vorbestellte Fahrten können bis 60 Minuten vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt kostenfrei
storniert werden. Bei späterer Stornierung sowie dann, wenn der Kunde am vereinbarten Ort nicht
angetroffen wird und auch über die angegebene Telefonnummer nicht erreichbar ist („No-Show“),
berechnen wir eine Ausfallpauschale in Höhe von 15,00 EUR, bei Fahrzeugen mit mehr als vier
Fahrgastplätzen sowie bei Chauffeurfahrten in Höhe von 30,00 EUR.
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
(5) Können wir eine vorbestellte Fahrt aus von uns zu vertretenden Gründen nicht durchführen,
informieren wir den Kunden unverzüglich; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
§ 8 Pflichten des Kunden während der Fahrt
(1) Den Anweisungen des Fahrpersonals ist aus Sicherheitsgründen Folge zu leisten (§ 14 BOKraft).
(2) Es gilt die gesetzliche Anschnallpflicht. Für die ordnungsgemäße Sicherung mitfahrender Kinder
ist die begleitende Person verantwortlich; erforderliche Kindersitze sind bei der Bestellung
anzumelden.
(3) In allen Fahrzeugen gilt ein absolutes Rauch- und Dampfverbot; dies gilt auch für
E-Zigaretten. Der Verzehr von Speisen und offenen Getränken ist nur mit Zustimmung des
Fahrpersonals gestattet.
(4) Die Wahl der Fahrtroute obliegt dem Fahrpersonal unter Berücksichtigung einer verkehrsgünstigen
und wirtschaftlichen Streckenführung. Wünscht der Kunde eine bestimmte Strecke, ist dies vor
Fahrtantritt mitzuteilen.
§ 9 Gepäck, Tiere, Hilfsmittel
(1) Handgepäck und übliches Reisegepäck werden im Rahmen der verfügbaren Kapazität kostenfrei
befördert. Umfangreiches oder sperriges Gepäck ist bei der Bestellung anzumelden.
(2) Die Mitnahme von Tieren ist vorab anzumelden und bedarf unserer Zustimmung. Kleintiere sind in
geeigneten Transportboxen zu befördern; für Hunde kann das Anlegen eines Maulkorbs verlangt
werden. Anerkannte Assistenzhunde werden stets kostenfrei befördert.
(3) Rollstühle, Rollatoren und vergleichbare Hilfsmittel befördern wir im Rahmen der technischen
Möglichkeiten des eingesetzten Fahrzeugs. Ein entsprechender Bedarf ist bei der Bestellung
anzugeben, damit ein geeignetes Fahrzeug disponiert werden kann.
(4) Von der Beförderung ausgeschlossen sind explosionsgefährliche, leicht entzündliche,
radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe sowie sonstige Gegenstände, die Personen oder
Sachen gefährden können.
§ 10 Kurier- und Botenfahrten
(1) Bei Kurierfahrten hat der Auftraggeber die Sendung transportsicher zu verpacken und uns über
besondere Eigenschaften (Zerbrechlichkeit, Kühlbedarf, Wert) zu informieren.
(2) Von der Beförderung ausgeschlossen sind Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck sowie
sonstige Wertsachen, lebende Tiere, verderbliche Waren ohne geeignete Verpackung sowie
Gegenstände, deren Besitz oder Transport gesetzlich verboten ist, sofern hierüber keine gesonderte
Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
(3) Die Ablieferung erfolgt an den vom Auftraggeber benannten Empfänger oder an eine dort
empfangsbereite Person.
§ 11 Verunreinigung und Beschädigung
(1) Verursacht der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig eine über das übliche Maß hinausgehende
Verunreinigung des Fahrzeugs, hat er die Kosten der Reinigung und den Verdienstausfall für die
Ausfallzeit zu ersetzen. Hierfür berechnen wir eine Pauschale von 80,00 EUR.
(2) Für Beschädigungen des Fahrzeugs oder der Ausstattung haftet der Kunde nach den gesetzlichen
Vorschriften.
(3) Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden
oder wesentlich geringer ist als die Pauschale.
§ 12 Haftung
(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den
gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Personenbeförderungsrecht und dem
Straßenverkehrsgesetz. Diese Haftung ist nicht beschränkt.
(2) Im Übrigen haften wir uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für mitgeführte Gegenstände haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Kunde
ist selbst dafür verantwortlich, sein Gepäck und seine persönlichen Gegenstände beim Verlassen des
Fahrzeugs vollständig mitzunehmen.
(4) Wir haften nicht für Folgeschäden aus dem Verpassen von Anschlussverbindungen (Flug, Bahn,
Termin), sofern die Verzögerung nicht von uns zu vertreten ist. Bei Transferfahrten zu einem
zeitkritischen Termin obliegt es dem Kunden, einen ausreichenden zeitlichen Puffer einzuplanen;
wir beraten hierzu gerne.
(5) Eine Haftung für Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturereignisse, Streik, behördliche
Anordnungen, Straßensperrungen) ist ausgeschlossen.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter,
Erfüllungsgehilfen und eingesetzten Partnerunternehmen.
§ 13 Fundsachen
Im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände werden nach den gesetzlichen Vorschriften über Fundsachen
behandelt. Bitte melden Sie einen Verlust umgehend unter
+49 170 80 33 033 oder
info@gotaxi-aachen.de. Für die Rückgabe können
angemessene Kosten (z. B. Versand) berechnet werden.
§ 14 Widerrufsrecht
Bei Verträgen über die Beförderung von Personen besteht nach § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB kein
gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Die Stornierungsregelungen des § 7 dieser AGB
bleiben hiervon unberührt und gehen zugunsten des Kunden über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.
§ 15 Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden
Datenschutzvorschriften. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer
Datenschutzerklärung.
§ 16 Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Beschwerden richten Sie bitte direkt an
uns; wir bemühen uns um eine einvernehmliche Lösung.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur
insoweit, als dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen
Aufenthalts gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
Aachen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten
die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 1. August 2026
